Immobilienkaufverträge sind umfangreich und für den juristischen Laien nicht leicht zu verstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Vertragsentwurf durch einen im Grundstücksrecht versierten Anwalt prüfen zu lassen.
Die Prüfung des Entwurfs durch uns bietet den Vorteil, dass wir als Anwälte allein Ihre Interessen vertreten und somit sicherstellen, dass der vom Notar formulierte Vertragsentwurf Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst wird, die Besonderheiten Ihres konkreten Falles wiedergibt und Sie so optimal gesichert sind.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Prange war viele Jahre als Notarvertretrin tätig und erstellt regelmäßig Gutachten für Notare. Frau Rechtsanwältin Prange verfügt daher über ein fundiertes Fachwissen sowohl im Bereich der Gestalung von Immobilienkaufverträgen als auch im Bereich der Abwicklung dieser Verträge.
Lassen Sie daher Ihren Immobilienkaufvertrag durch uns prüfen.
1. Sie übersenden uns Ihren vollständigen Vertragsenwurf per Mail mit folgendem Formular an unsere E-Mail Anschrift.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, uns Ihren Entwurf per Mail zu übersenden, rufen Sie uns bitte an.
2. Nach Eingang Ihres Vertragsentwurfs werden wir Ihren Entwurf unverzüglich sichten.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten sie von uns per Mail oder Fax die Mitteilung, ob wir das Mandat annehmen können, sowie eine erste Einschätzung darüber, in welchem Umfang der Vertrag anwaltlich geprüft werden sollte. Eine abschließende inhaltliche Prüfung Ihres Vertrages ist in diesem Stadium noch nicht erfolgt.
Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot über unsere Prüfungsleistungen und Vergütung auf Basis unserer Gebührensätze. Sollten wir für die Prüfung weitere Unterlagen benötigen, werden wir Ihnen dies ebenfalls mitteilen.
Ihre Angaben werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auch erfährt Ihr Vertragspartner nichts von Ihrer Anfrage bei uns.
3. Sie entscheiden nach Zugang unseres Angebots, ob Sie dieses annehmen wollen oder nicht.
Möchten Sie unser Angebot annehmen, übersenden Sie uns die unserem Angebot beigefügte Annahmeerklärung.
Reagieren Sie innerhalb von 48 Stunden nicht auf unser Angebot, gehen wir davon aus, dass Sie unseren Service nicht in Anspruch nehmen wollen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie in unserem Angebot noch einmal ausdrücklich hinweisen.
4. Ihr Vertrag wird nach Zugang Ihrer Annahmeerklärung von uns innerhalb von 24 Stunden inhaltlich geprüft. Sie erhalten eine auch für den juristischen Laien verständliche Zusammenfassung unseres Prüfungsergebnisses sowie eine Aufstellung der Unterlagen, die Sie vor Abschluss des Vertrages von Ihrem Vertragspartner noch anfordern sollten. Für diese Prüfungsleistungen fallen durchschnittlich 1,5 bis 2 Stunden an.
Möchten Sie, dass wir Sie nun auch gegenüber ihrem Vertragspartner und/oder Notar/Makler vertreten, teilen Sie uns dies kurz per Mail oder Fax mit. Das weitere Vorgehen werden wir dann mit Ihnen unverzüglich besprechen.
Abhängig davon, wie schnell Sie auf unser Angebot reagieren, können Sie Ihren Vertrag so innerhalb 2 Tagen durch einen hoch qualifizierten Anwalt prüfen lassen und erhalten ein direkt für Sie verwertbares Prüfungsergebnis.
Wenn Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich mit per Mail oder telefonisch mit uns in Verbindung.