Wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen wollen, wird Ihnen Ihr zukünftiger Vertragspartner, der Makler oder der Notar einen Vertragsentwurf vorlegen.
Diese Verträge sind recht umfangreich und für den juristischen Laien nicht leicht zu verstehen. Da es sich zudem meist um vorformulierte Standartverträge handelt, reichen diese Vertragsentwürfe
oft nicht aus, um die indiviuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien zu regeln und Sicherheit sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer zu schaffen.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Vertragsentwurf durch einen im Grundstücksrecht versierten Anwalt prüfen zu lassen.
Die Prüfung des Entwurfs durch uns bietet den Vorteil, dass wir als Ihre Anwälte allein Ihre Interessen vertreten und somit sicherstellen, dass der vom Notar formulierte Vertragsentwurf Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst wird, die Besonderheiten Ihres konkreten Falles wiedergibt und Sie so optimal gesichert sind.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Prange ist seit mehr als 15 Jahren als Notarvertretrin tätig und erstellt regelmäßig Gutachten für Notare. Frau Rechtsanwältin Prange verfügt daher über ein fundiertes Fachwissen sowohl im Bereich der Gestalung von Immobilienkaufverträgen als auch im Bereich der Abwicklung dieser Verträge.
Lassen Sie daher Ihren Immobilienkaufvertrag durch uns prüfen.
Wir bieten Ihnen folgenden
an.
1. Sie übersenden uns Ihren vollständigen Vertragsenwurf per Mail mit folgendem Formular an unsere E-Mail Anschrift.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, uns Ihren Entwurf per Mail zu übersenden, rufen Sie uns bitte an.
2. Nach Eingang Ihres Vertragsentwurfs werden wir Ihren Entwurf unverzüglich sichten.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten sie von uns per Mail oder Fax die Mitteilung, ob wir das Mandat annehmen können, sowie eine erste Einschätzung darüber, in welchem Umfang der Vertrag anwaltlich
geprüft werden sollte. Eine abschließende inhaltliche Prüfung Ihres Vertrages ist in diesem Stadium noch nicht erfolgt.
Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot über unsere Prüfungsleistungen und Vergütung auf Basis unserer Gebührensätze. Sollten wir für die Prüfung weitere Unterlagen
benötigen, werden wir Ihnen dies ebenfalls mitteilen.
Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Ihre Angaben werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auch erfährt Ihr Vertragspartner nichts von Ihrer Anfrage bei uns.
3. Sie entscheiden nach Zugang unseres Angebots, ob Sie dieses annehmen wollen oder nicht.
Möchten Sie unser Angebot annehmen, übersenden Sie uns die unserem Angebot beigefügte Annahmeerklärung.
Reagieren Sie innerhalb von 48 Stunden nicht auf unser Angebot, gehen wir davon aus, dass Sie unseren Service nicht in Anspruch nehmen wollen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie in unserem Angebot noch einmal ausdrücklich hinweisen.
4. Ihr Vertrag wird nach Zugang Ihrer Annahmerkläerung von uns innerhalb von 24 Stunden inhaltlich geprüft. Sie erhalten eine auch für den juristichen Laien verständliche Zusammenfassung unseres Prüfungsergebnisses sowie eine Aufstellung der Unterlagen, die Sie vor Abschluss des Vertrages von Ihrem Vertragspartner noch anfordern sollten. Für diese Prüfungsleistungen fallen durchschnittlich 1,5 bis 2 Stunden an.
Möchten Sie, dass wir Sie nun auch gegenüber ihrem Vertragspartner und/oder Notar/Makler vertreten, teilen Sie uns dies kurz per Mail oder Fax mit. Das weitere Vorgehen werden wir dann mit Ihnen
unverzüglich besprechen.
Abhängig davon, wie schnell Sie auf unser Angebot reagieren, können Sie Ihren Vertrag so innerhalb 2 Tagen durch einen hoch qualifizierten Anwalt prüfen lassen und erhalten ein direkt für Sie verwertbares Prüfungsergebnis.
Wenn Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich mit per Mail oder telefonisch mit uns in Verbindung.