AGB - Online-Erstberatung - Online-Entwurf - Auftragserteilung


  • Mit dem Absenden Ihrer Anfrage unterbreiten Sie der Anwaltskanzlei Kindermann & Prange (Anwaltzskanzlei) ein Angebot auf Abschluss eine Beratungsvertrages über einer Online-Erstberatung oder eines Online-Entwurfs.
  • Der Beratungsvertrag/Anwaltsvertrag kommt erst mit der Annahme durch die Anwaltskanzlei zustande.
  • Die Anwaltskanzlei behält sich vor, Ihr Angebot nicht anzunehmen.  
  • Anfragen werden nur bearbeitet, wenn Sie Ihre vollständige Mailanschrift, Anschrift und Telefonnummer im Anfrage-Formular eingeben. 
  • Für die Online-Erstberatung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 59,50 Euro berechnet. Darin ist bereits die Mehrwertsteuer enthalten. Bei der Gebühr handelt es sich um einen Fixpreis. Rechtsberatung und Rechtsauskunft werden grundsätzlich nach § 34 RVG abgerechnet. Durch das Absenden der Anfrage zeigen Sie der Anwaltskanzlei an, dass Sie mit der Pauschalgebühr einverstanden sind. Sollte es vorkommen, dass Ihre Rechtsfrage einen so geringen Streitwert hat, dass die nach dem RVG in Rechnung zustellenden Gebühren niedriger sind als die hier angebotene Pauschale, erklären Sie durch das Absenden Ihrer Anfrage zugleich Ihr Einverständnis, die von Ihnen entrichtende Gebühr unabhängig vom konkreten Streitwert zu bezahlen. Dadurch kann eine Prüfung der Streitwerthöhe entfallen.

         Sie werden darauf hingewiesen,

 

         dass sich die gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen     

         können, 


         die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung übersteigen kann, 

         

         sich etwaige Erstattungen bzw. Übernahme von Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme durch Dritte 

         (Streitgegner, Staatskasse, Rechtsschutzversicherer usw.) in der Regel aufgesetzlich vorgesehene

         Anwaltsvergütung beschränken und daher die vereinbarte Vergütung unter Umständen von Dritten nicht oder

         nicht vollständig übernommen wird. Insbesondere muss die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter 

         oder die Staatskasse im Fall des Obsiegens regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.

  • Vereinzelt eignen sich vor allem sehr komplexe Fälle nicht für eine juristische Erstberatung. Falls ein Fall nicht kompetent im Wege der Online-Erstberatung bearbeitet werden kann, behalten wir uns vor, die Annahme des Angebots abzulehnen. Wir unterbreiten Ihnen dann ein neues Angebot, und teilen Ihnen mit, welche Gebühren anfallen. Eine Gebühr fällt in diesem Fall nur an, wenn Sie unser Angebot annehmen.
  • Die Online-Erstberatung erfolgt im Regelfall innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Anfrage und Annahme des Angebots durch die Anwaltskanzlei. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Bearbeitungszeiten an Wochenenden (Eingang der Anfrage Donnerstags ab 13.00 Uhr) und Feiertagen bis zum übernächsten Werktag (Montag bis Freitag ) 16.00 Uhr verlängern können. Eine bestimmte Bearbeitungszeit wird nicht garantiert und nicht geschuldet.
  • Nach übersendung des Prüfungsergebnisses zahlen Sie die Gebühr in Höhe von 59,50 Euro für die Online-Erstberatung gegen Rechnungstellung.
  • Für die Erstellung eines Online-Entwurfs fällt eine Gebühr in Höhe von € 261,80,- inkl. MwSt. an. Die Gebühr für den Online-Entwurf wird Ihnen vor der Erstellung des Entwurfs in Rechnung gestellt (Rechnungsstellung per Mail). Der Entwurf wird nach Ausgleich der Rechnung erstellt. 
  • Geht bei uns eine Anfrage für die Erstellung eines Online-Entwurfs ein, werden wir uns mit Ihnen telefonisch oder per Mail in Verbindung setzen und die für die Erstellung des Entwurfs erforderlichen Informationen einholen.