Vermächtnis


In einem Testament kann der Erblassers zugunsten einer oder mehrerer Personen ein Vermächtnis aussetzen. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern er bekommt aus dem Nachlass nur einen oder mehrer bestimmte Gegenstände die ihm der Erblasser in dem Testament vermacht hat.

 

Beispiel:

 

Regelt der Erblasser, dass seine Ehefrau Erbin wird, sein bester Freund aber die CD-Sammlung erhalten soll, so ist letzteres als Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten des besten Freundes zu werten. Nach dem Tod des Erblassers muss die Ehefrau dem besten Freund die CD-Sammlung übergeben.

 

 

 

 

zurück zu Testament