Das Erbrecht regelt die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge und das Pflichtteilsrecht.
Für unsere Mandanten machen wir erbrechtliche Ansprüche, wie Erb- und Pflichtteilsansprüche geltend. Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Miterben und sonstigen Beteiligten und leisten Hilfestellung bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen und der Beantragung von Erbscheinen. Wir werden für unsere Mandanten bei Erbauseinandersetzungen unter Miterben tätig und unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie von Verträgen über die Auseinandersetzung von Nachlässen.
Umfasst ist dabei auch die Beratung und Gestaltung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten mit
Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten.
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Seit dem 17.08.2015 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Europäische Erbrechtsverordnung, die zu erheblichen Änderungen im deutschen Erbrecht geführt hat.
Bis zum 16.08.2015 galt im deutschen Erbrecht der Grundsatz, dass ein deutscher Staatsangehöriger egal wo er lebt immer nach deutschem Erbrecht beerbt wird. Seit dem Inkrafttreten der Erbrechtsverordnung gilt für alle Todesfälle die nach dem 17.08.2015 eintreten nun, dass ein im Ausland lebender Deutscher nach dem Recht des Staates beerbt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Arbeiten Sie im Ausland oder verbringen Sie Ihren Ruhestand außerhalb Deutschlands, so müssen Sie daher zukünftig davon ausgehen, dass die Frage, wer Ihr Erbe wird und nach welchen Regeln die Erbschaft abgewickelt wird, nicht mehr nach dem deutschen Recht, sondern nach dem Recht des Staates beurteilt wird, in dem Sie zuletzt gelebt haben.
Dies kann zu erheblichen Nachteilen für Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder führen.
Leben Sie außerhalb Deutschlands, so sollten Sie daher anwaltlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob Ihr Testament auch zukünftig noch wirksam ist.