Soziale Entschädigung


Derjenige, der einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus besonderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie angemessene wirtschaftliche Versorgung.

 

Die Leistungen dieser Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) das einmal für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde, aber seit Jahrzehnten auch Anwendung auf andere Personengruppen findet, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche haben:

  • Kriegsgeschädigte,
  • ehemalige Soldaten der Bundeswehr,
  • ehemalige Angehörige des Bundesgrenzschutzes,
  • Zivildienstleistende,
  • Opfer von Gewalttaten,
  • Impfgeschädigte Personen,
  • Personen die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden sowie
  • Opfer rechtsstaatwidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR.

Welche Leistungen Sie als Geschädigter bekommen hängt davon ab, wie schwer und welchem Umfang Sie geschädigt wurden und welchen Bedarf Sie haben. Die Entschädigungsleistung setzt sich aus Geld- und Sachleistungen zusammen.

 

Geleistet werden beispielsweise

  • Beschädigten- und Hinterbliebenenrente,
  • Pflegezulage und Berufsschadensausgleich,
  • Bestattungsgeld,
  • Leistungen zur Heil- und Krankenbehandlung und medizinischen Rehabilitation.

Die Rentenleistungen an Geschädigte und Hinterbliebene, die dem Ausgleich schädigungsbedingten Mehraufwandes dienen oder die vorrangig ideellen Charakter haben, werden dabei ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens gezahlt. Ob und in welchem Umfang sie sonstige Entschädigungsleistungen verlangen können, hängt dagegen von Ihrem Einkommen ab, da die sonstigen Leistungen als Einkommens- oder Unterhaltsersatz dienen.

 

Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir klären für Sie die Frage, ob sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben und setzten Ihre Ansprüche durch.


Gerade im Bereich der Sozialen Entschädigung sind anwaltlicher Rat und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen besonders wichtig.