Beauftragen Sie uns damit, Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, so werden wir mit Ihnen eine zeitbasierte Abrechnung vereinbaren.
Bei der zeitbasierten Abrechnung stellen wir pro Stunde € 200,- sowie einer Kostenpauschale für Porto und Telekommunikation von einmalig
€ 20,- in Rechnung (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Bei der gerichtlichen Vertretung besteht jedoch die Besonderheit, dass die gesetzlichen Gebühren mit einer Vergütungsvereinbarung nicht unterschritten werden dürfen.