Beratungshilfe Prozesskostenhilfe


Wenn Sie die Kosten für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung nicht aufbringen können, müssen Sie sich in Hamburg an die öffentliche Rechtsauskunft wenden. 


In Hamburg erhalten Sie, anders als in anderen Bundesländern, keine Beratungshilfe.


Können Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können, bekommen Sie Prozesskostenhilfe.


Der Staat übernimmt zunächst die Kosten für den Prozess und gewährt Ihnen entweder eine Ratenzahlung oder übernimmt die Kosten ganz. Auch hierbei ist die Vergütung des Rechtsanwalts oft deutlich reduziert.


Sprechen Sie uns bitte zu den Einzelheiten an.