Wenn Sie uns mit der Vertretung Ihrer Interssen im außergerichtlichen Verfahren beauftragen, bieten wir Ihnen zwei verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten an.
Wir können eine zeitbasierte Abrechnung vereinbaren oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), bei der wir einen Gebührensatz von 2,0 und einen Mindestgegenstandswert
vereinbaren.
Bei der zeitbasierten Abrechnung stellen wir pro Stunde € 261,80 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% in Rechnung
Sprechen Sie uns bitte zu den Einzelheiten an.