Hier erfahren Sie, was es kostet, wenn Sie die Kanzlei Kindermann & Prange beauftragen.
Wenn wir Sie uns beauftragen, erwarten Sie zurecht, dass wir Ihren Fall im Detail prüfen und eine optimale Lösung für Sie entwickeln.
Je nachdem welches Anliegen Sie haben, werden wir Ihnen Lösungsvorschläge unterbreiten, eine Strategie für die Umsetzung Ihrer Interssen entwickeln, diese mit Ihnen besprechen und entweder Ihre
Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei durchsetzen oder für sie Dokumente erstellen, wie zum Beispiel Entwürfe von Testamenten, Erbverträgen, Grundstückskaufverträgen oder
Teilungserklärungen.
Wir stellen Ihnen dabei unser juristischen Fachwissen, unsere langjährige Erfahrung und unsere Zeit gegen eine angemessene Vergütung gern zur Verfügung.
Kosten der Erstberatung
Kosten für die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen
Kosten für die Prüfung von Grundstückskaufverträgen und anderen
Verträgen
Kosten der außergerichtlichen Vertretung
Kosten der Vertretung vor Gericht
Rechtsschutzversicherung
Beratungs- und Prozesskostenhilfe