Pflegeversicherung


Seit 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

 

Wie bekomme ich Pflegeleistungen?

 

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein Antrag bei der Pflegekasse stellen.  Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

 

Den Antrag können Sie persönlich stellen. Den Antrag kann aber auch ein Familienangehöriger, Nachbar,  guter Bekannter oder ein Anwalt stellen, wenn er oder sie dazu bevollmächtigt wird.

 

Wer entscheidet, welche Leistungen ich bekomme?

 

Wurde der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter damit, Sie zu begutachten, um festzustellen, welche Hilfe Sie bei der Pflege benötigen.

 

Der Gutachter wird sich bei Ihnen anmelden und dann bei einem  Hausbesuch ermitteln, welchen Hilfebedarf Sie für die persönliche Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und für die hauswirt-

schaftliche Versorgung haben. Der Gutachter erstellt darüber ein Gutachten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens werden Sie durch die Pflegekasse in eine Pflegestufe eingeordnet und die Pflegekasse erstellt darüber einen Bescheid.

 

Als Antragsteller haben sie ein Recht darauf, mit dem Bescheid der Pflegekasse das Gutachten zu erhalten.  Sie oder ein Angehöriger sollten daher schon bei der Begutachtung darauf hinweisen und festhalten lassen, dass Sie ob von Ihrem Recht Gebrauch machen und das Gutachten mit dem Bescheid zugesandt bekommen möchten. 

 

Entsprechend dem Umfang des Hilfebedarfs werden Sie einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Zusätzlich gibt es noch die sogenannte „Pflegestufe 0“, beispielsweise für demenziell Erkrankte, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht.  Da die Einstufung in die Pflegestufe entscheidend dafür ist, welche Leistungen Sie erhalten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse über die Einstufung Widerspruch einlegen können.

 

Wenn Sie meinen, dass die Einstufung falsch ist, sollte Sie daher sofort einen Anwalt damit beauftragen, für Sie Widerspruch einzulegen.

 

Welche Leistungen erhalten ich?

 

Wurde die Pflegebedüftigkeit festgestellt, erhalten Sie entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

 

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten die Pflege ehrenamtlich übernehmen. Es werden ab 01.01.2015 folgende Beträge gezahlt.

 

Pflegestufe 0: monatlich 123,00€ (bis 2014: 120,00€)

Pflegestufe 1: monatlich 244,00€ (bis 2014: 235,00€)

Pflegestufe 2: monatlich 458,00€ (bis 2014: 440,00€)

Pflegestufe 3: monatlich 728,00€ (bis 2014: 700,00€)

 

Kann die Pflege nicht durch Angehörige, Freunde oder Bekannte erfolgen, erhalten Sie Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen werden für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten oder für die voll- oder teilstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung gezahlt. Der Pflegedienst oder die Einrichtung rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

 

Wie hoch die Pflegesachleistungen 2015 sind, erfahren sie hier:

 

Tabellen Pflegeleistungen 2015

 

Welche anderen Pflegeleistungen kann ich beanspruchen?

 

Gesetzlich sind neben den zuvor dargestellten noch andere Pflegeleistungen vorgesehen, wie zum Beispiel die Verhinderungspflege für den Fall, dass Ihre pflegenden Angehörigen einmal in den Urlaub fahren möchten.

 

Auch haben Angehörige die sie pflegen möglicherweise Anspruch auf eine soziale Absicherung, können Pflegekurse besuchen und sich unter Umständen für Ihre Pflege von der Arbeit freistellen lassen.

 

Wir beraten Sie und Ihre Angehörige über die Möglichkeiten der häuslichen und stationäre Pflege und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse durch.

 

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten.