Kranken- und Pflegeversicherung


Der Schutz in einer Krankenversicherung ist in der Bundesrepublik selbstverständlich, denn in Deutschland besteht die Pflicht, sich gegen Krankheit durch eine Krankenversicherung abzusichern.

 

Die Krankenversicherung von zwei unterschiedlichen Systemen getragen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

 

Welchen Schutz eine gute Krankenversicherung bietet, zeigt sich oft erst im Krankheitsfall. Dann kommt es aber oftmals auch zu Auseinandersetzungen über den Leistungsumfang. So werden von gesetzlichen Krankenversicherungen für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen und Zahnersatz nur noch Festzuschüsse geleistet und bei anderen Hilfsmitteln, wie Rollatoren und Rollstühlen stellt sich oft die Frage, ob der Versicherte sich mit jedem Modell zufrieden geben muss, oder ob die ihm von der Kasse angebotenen Hilfsmittel sich an seinen individuellen Bedürfnissen orientieren müssen.

 

Wir beraten Sie in allen Fragen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und vertreten Sie erforderlichenfalls im Widerspruchs- und im gerichtlichen Verfahren.

 

Sollten Sie nicht krankenversichert sein, beraten und unterstüzten wir Sie bei bei der Rückkehr in die Krankenversicherung.

 

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