Sozialrecht


Was ist eigentlich Sozialrecht und warum ist es gerade im Sozialrecht so wichtig, anwaltlichen Rat einzuholen?

 

Das Sozialrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Das Sozialrecht dient der Erfüllung des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips und soll ganz vorrangig das Existenzminimum der Bürger sichern.  

 

Aber wenn man ganz ehrlich ist, Sozialrecht als solches gibt es eigentlich gar nicht!

 

Unter dem Begriff Sozialrecht werden zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien miteinander verbunden. Das Sozialrecht macht es dem „normalen“ Bürger daher nicht gerade leicht. Um einen Anspruch durchzusetzen, muss man oft nicht nur in ein Gesetz, sondern gleichzeitig noch in viele andere Verordnungen und Vorschriften schauen, diese verstehen und richtig anwenden. Allein das Sozialgesetzbuch besteht aus 12 einzelnen Gesetzbüchern. Häufig ist es daher ratsam, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihre Ansprüche bei den Leistungsträgern durchsetzt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

 

Frau Rechtsanwältin Doris Kindermann ist seit 1997 im Bereich des Sozialrechts tätig und hat im Jahr 2015 die Prüfung zum Fachanwalt Sozialrecht erfolgreich abgeschlossen.

 

Frau Rechtsanwältin Doris Kindermann vertritt Sie in allen Bereichen des Sozialrechts, insbesondere in den Bereichen

 

Hartz IV und Sozialhilfe

 

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

 

Rentenversicherung

 

Unfallversicherung

 

Schwerbehindertenrecht

 

Soziale Entschädigungen