Betreuungsrecht

Inhaltliche Anforderungen an die Patientenverfügung - BGH Entscheidung  vom 06. Juli 2016 ( Az.: VII ZB 61/16)

Der BGH hat in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 06. Juli 2016 eine für das Erb- und Betreuungsrecht wichtige und grundlegende Entscheidung getroffen.

Eine schriftliche Patientenverfügung hat nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen zu entnehmen sind. Allein die Aussage, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, reicht nach Auffassung des BGH jedenfalls für sich genommen nicht aus, um eine konkrete Behandlungsentscheidung zum Ausdruck zu bringen (BGH Az.: XII ZB 61/16).

 

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