Testamente Erbverträge


Für die Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten, die außergerichtliche Vertretung gegenüber den Erben oder Pflichtteilsberechtigte, sowie für die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages bieten wir Ihnen zwei verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten an. 

Wir können eine zeitbasierte Abrechnung vereinbaren oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), bei der wir einen Gebührensatz von 2,0 und einen Mindestgegenstandswert vereinbaren.

 

Bei der zeitbasierten Abrechnung stellen wir pro Stunde € 261,80  inkl.  der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% in Rechnung.

 

Sprechen Sie uns bitte zu den Einzelheiten an.