Anwälte


Doris Kindermann und Kerstin Prange sind seit 1997 als Rechtsanwältinnen in Hamburg tätig.

 

Frau Rechtsanwältin Doris Kindermann arbeitet schwerpunktmäßig in den Bereichen Sozialrecht und Betreuungsrecht. Im Jahr 2015 hat Frau Rechtsanwältin Doris Kindermann die Ausbildung zur Fachannwältin im Sozialrecht erfolgreich abgeschlossen.

 

Frau Rechtsanwältin Kerstin Prange arbeitet schwerpunktmäßig in den Bereichen Erbrecht, Grundstücks- und Gesellschaftsrecht. Frau Rechtsanwältin Kerstin Prange hat im Jahr 2015 die Ausbildung zur Fachanwältin für Erbrecht erfolgreich absolviert.